Die vom DSW bekämpften Maschen besitzen in vielen Fällen strafrechtliche Relevanz. Dies belegen zwei jüngst ergangene Urteile, die zumindest im weiteren Sinne dem sogenannten Adressbuchschwindel zuzuordnen sind. 1. MediaConcept GmbH, Soltau ... 2. StOK.Bu.Überregionale Steuerfahndung, Berlin weiter...
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil (im Verfügungsverfahren) vom 14.10.2003, AZ I-20 U 98/03, die Auffassung des DSW zur Unzulässigkeit der steitgegenständlichen Formularaussendungen weitestgehend bestätigt. Bisher liegt lediglich der Tenor des Urteils vor. weiter...