DSW · Portrait · Aufgaben & Ziele
Der DSW ist ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen.

Nach § 8 Abs.3 Nr.2 UWG ist er befugt, Unterlassungsansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend zu machen.

Der Gegenstand der Verbandstätigkeit ergibt sich aus der Satzung.

Hervorzuheben sind folgende Tätigkeitsschwerpunkte:

- Verfolgung von Wettbewerbsverstößen

- Förderung eines seriösen Geschäftsverkehrs durch:

  • Beteiligung an der Rechtsforschung


  • Information der Öffentlichkeit über unseriöse Geschäftspraktiken


  • Rechtsfortbildung


  • Musterprozesse


  • Anhörung, Stellungnahme und sonstige Mitwirkung bei Gesetzgebungsvorhaben


  • Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden


  • Erstellung von Gutachten


  • Auskunftserteilung über unseriös agierende Firmen


  • Schulung von Polizeibeamten