Domaingrabbing: Massive Beschwerden zu TM Deutschland

Beim Schutzverband gehen derzeit etliche Beschwerden zu einem Unternehmen TM Deutschland ein.
Die jeweils gleichtlautenden E-Mails enthalten das Angebot einer Domainregistrierung, weil angeblich Interesse an der Registrierung einer ähnlich lautenden URL als derjenigen bestehe, die der Adressat eines solchen Angebots innehat, z.B. mit .com-Endung statt .de-Endung.
Ob ein solches Interesse an einer Registrierung durch Dritte tatsächlich vorliegt, bleibt unklar, darf jedoch angesichts der stets gleichlautenden Mailinhalte bezweifelt werden.
TM Deutschland bietet dafür eine eigene Registrierung für rund 30 € an.

In rechtlicher Hinsicht sind derartige Angebote - weil unaufgefordert und ohne Einwilligung des Adressaten - bereits als belästigende E-Mail-Werbung einzustufen.
Der Belästigungsfaktor wird noch dadurch erhöht, dass beim betroffenen Unternehmen intern völlig unnötige Prüfmechanismen ("Welche Domains haben wir eigentlich registriert? Ist unsere Registrierung noch aktiv?") aufgerufen werden.
Sollte das Nichtvorliegen des angeblichen Interesses Dritter an der Domain nachweisbar sein, hätte dieser Aspekt auch eine strafrechtliche Komponente.

Die von TM Deutschland betriebene Internetseite enthält entgegen den Vorgaben des TMG keinen Hinweis auf Verantwortliche oder sonstige Angaben zum Unternehmen, z.B. die Angabe der Rechtsform.
Lediglich unter dem Button Kontakt befindet sich der Hinweis auf eine Adresse in Berlin, unter der allerdings lediglich ein Virtual Office betrieben wird.
Betroffene, die Abwehransprüche geltend machen, dürften bei der Durchsetzung auf Schwierigkeiten stoßen.

Der Schutzverband beobachtet derartige Vorgehensweise, die in regelmäßigen Abständen auftauchen. So wurde unter der gleichen Adresse in Berlin von einer anderslautenden Firma vor rund anderthalb Jahren ebenfalls ein derartiges Geschäftsmodell betrieben.
Um das Ausmaß der Aussendungen abschätzen zu können, bittet der Schutzverband um Zusendung der Aussendungen von TM Deutschland gleichzeitig mit einer Bestätigung, wonach die Aussendung ohne Einwilligung eingegangen ist.