Anzeigenschwindel

Wie verhalte ich mich richtig?

Anzeigenschwindel ist die Kaltansprache von Gewerbetreibenden, die durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Abschluss von Anzeigenaufträgen genötigt werden. Sie wird auch Kölner Masche genannt.

Was können Sie tun?

Wenn Sie sich getäuscht fühlen, haben Sie die Möglichkeit, den von Ihnen unterzeichneten Vertrag anzufechten.

Bedienen Sie sich im Zweifel hierzu anwaltlicher Hilfe.

Nehmen Sie Kontakt auf mit der für Sie zuständigen IHK oder Ihrem Berufsverband.

Schicken Sie dem DSW eine Kopie des Anzeigenauftrages, und eine Versicherung an Eides Statt, die den Tathergang zum Inhalt hat. Wichtig: Der Name des Anrufers oder Außendienstaquisiteurs sollte in der eidesstattlichen Versicherung erscheinen.

Sollte Ihre Unterschrift gefälscht worden sein, wenden Sie sich an Ihre nächste Polizeidienststelle oder direkt an die Staatsanwaltschaft.

Kaltansprache:

  • Unaufgeforderte telefonische Ansprache im Betrieb oder unaufgeforderter Vertreterbesuch im Geschäftslokal.
  • Geschäftsführer des angesprochenen Unternehmens ist meist nicht anwesend.
  • Der Besuch erfolgt zur Stoßzeit.

Vorspiegelung falscher Tatsachen:

Typische Aussagen:

  • „Sie haben uns einen Anzeigenauftrag erteilt. Stimmen Ihre Daten noch?“
    „Am besten faxe ich Ihnen die Daten zu, die Sie bitte aktualisieren und dann unterschrieben zurückfaxen!“
    Achtung: Dieser Firma wurde bisher kein Anzeigenauftrag erteilt! Die Daten stammen aus anderen Quellen!
  • „Ich bin gerade sehr in Eile. Bitte unterschreiben Sie schnell. Es ist bereits alles mit Ihrem Chef abgesprochen.“
    Achtung: Die Absprache ist erfunden! Mit dem Geschäftsführer wurde nie gesprochen!
  • „Ihre Gemeinde hat uns beauftragt, die Einträge in der Bürgerbroschüre zu aktualisieren. Bitte prüfen Sie Ihre Daten und unterschreiben Sie hier!“
    Achtung: Ein Auftrag der Gemeinde besteht nicht!

Anzeigenauftrag:

Typische Merkmale:

  • überhöhter Preis
  • mehrjährige Laufzeit mit mehrfacher Auflage pro Jahr
  • lange Kündigungsfrist oder Kündigungsausschluss