Veröffentlicht auf Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (http://www.dsw-schutzverband.de)

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Der DSW ist ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen.

Nach § 8 Abs.3 Nr.2 UWG ist er befugt, Unterlassungsansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend zu machen.

Der Gegenstand der Verbandstätigkeit ergibt sich aus der Satzung.

Hervorzuheben sind folgende Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
  • Förderung eines seriösen Geschäftsverkehrs durch:
    • Beteiligung an der Rechtsforschung
    • Information der Öffentlichkeit über unseriöse Geschäftspraktiken
    • Rechtsfortbildung
    • Musterprozesse
    • Anhörung, Stellungnahme und sonstige Mitwirkung bei Gesetzgebungsvorhaben
    • Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden
    • Erstellung von Gutachten
    • Auskunftserteilung über unseriös agierende Firmen
    • Schulung von Polizeibeamten

Quelle DSW: http://www.dsw-schutzverband.de/%C3%BCber-uns/profil/aufgaben-ziele