Formularfallen

Worum geht es?

Unter Formularfallen versteht man Angebote für Dateieinträge, wobei die Angebotsformulare eine bestehende Geschäftsbeziehung zum Adressaten vortäuschen.

Derartige Formulare werden meistens in Massen versendet.

Folgende Kennzeichen können auf Formularfallen hindeuten:

  • Rechnungscharakter (aufaddierter Zahlbetrag unter Ausweisung der Mehrwertsteuer)
  • „Ident.-Nr.“ oder „Geschäftszeichen“
  • „Offerte“
  • Zahlbeträge in Höhe von ca. 500,- bis 1.000,- €
  • vorausgefüllter Überweisungsträger
  • Bezugnahme auf Handelsregistereintragung, Patent- oder Markenanmeldung
  • „Korrekturabzug“ oder „Eintragungsantrag“, „Ihr Eintrag“
  • „Grundeintrag kostenlos“
WAS KÖNNEN SIE TUN?
  • Warnen Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere beim Posteingang und in der Buchhaltung!
  • Sie sind Opfer eines Irrtums geworden durch Zahlung oder Unterschrift und fühlen sich nun getäuscht:
  • Sollte die Zahlung nur einen oder mehrere Tage zurückliegen, wenden Sie sich an Ihre Hausbank und versuchen Sie, die Überweisung zu stornieren.
  • Machen Sie die Bank des Begünstigten auf Ihren Irrtum aufmerksam. Informieren Sie Ihre nächste Polizeidienststelle oder die Staatsanwaltschaft.
  • Fechten Sie den Vertrag unbedingt zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an!

    Ein Anfechtungsschreiben könnte sinngemäß so aussehen (Muster):
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    "Offensichtlich gehen Sie davon aus, dass Sie mit mir einen Vertrag abgeschlossen haben, der Sie dazu berechtigt, Forderungen an mich zu richten.

    Das ist falsch!
    Sofern ich eine Unterschrift geleistet habe, wollte ich damit nur ... (hier sollten Sie knapp ausführen, warum Sie sich getäuscht fühlen, z.B. Daten bestätigen).
    Die Unterschrift diente aber nicht dazu, einen neuen Vertrag mit Ihnen abzuschließen.
    Auch wenn ich nicht von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehe, fechte ich diesen vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an.
    Ebenso vorsorglich erkläre ich die Kündigung eines solchen Vertrags mit sofortiger Wirkung.
    Ich fordere Sie ausdrücklich auf, von weiteren Zahlungsaufforderungen abzusehen, da ich keine Zahlung leisten werde!"

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  • Bedienen Sie sich anwaltlicher Hilfe, falls Sie Formulierungsschwierigkeiten sehen.
    Grundsätzlich sollte der Gang zum Rechtsanwalt dann erfolgen, wenn Ihnen eine Klage oder ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird.
    Im Vorfeld wird dies oft angekündigt, jedoch meistens nicht wahrgemacht.
  • Informieren Sie die für Sie zuständige IHK oder Ihren Berufsverband. Schicken Sie das Originalformular mit dazugehörigem Briefumschlag und dem letzten Mahnschreiben der Gegenseite an den DSW. Der DSW kann Sie zwar nicht rechtlich vertreten, jedoch die weitere Mahntätigkeit des Formularaussenders unterbinden.