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Die Firma Online Verlag GmbH, Ratingen versandte seit dem Jahre 2000 Formulare für Eintragungen in ein Online-Firmenverzeichnis. Die Formulare enthielten keinen erkennbaren Hinweis auf die jährlichen Kosten des Eintrags im Höhe von € 845,00. Diese Tatsache, ergab sich erst aus dem Kleingedruckten des Formulars. Hierin wurde per Sternchenhinweis verwiesen. Der Adressat, der mit seiner Unterschrift den Grundeintrag in Auftrag gab, ging davon aus, der Grundeintrag sei kostenlos. Das Verhalten der Firma Online Verlag GmbH wurde vom DSW als grob irreführend eingestuft. Dies hat der BGH in einer...weiterlesen

Per Pressemitteilung vom 18.05.2004 hatte der DSW über das Problem der Steuerhinterziehung im Internet durch illegale Tabakwarenverkäufe bei eBay berichtet. Im Rahmen eines Verfügungsverfahrens vor dem LG Frankfurt am Main war dem Antrag des DSW per Beschluss vom 13.04.2004 zunächst abgewiesen wurden. Auf die Beschwerde des DSW entschied nunmehr das OLG Frankfurt am Main per Beschluss vom 02.06.2004 (Az.: 6 W 79/04). Gegenstand des Verfahrens ist die Unterschreitung von Herstellerpreisen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Tabaksteuergesetz. Wie das OLG Frankfurt am Main – es handelt sich...weiterlesen

Der Beitrag von Focus TV über die Kölner Masche am 04.04.2004 hatte große Resonanz. So gingen allein beim DSW an den folgenden Tagen ca. 200 Beschwerden ein . Die Betroffenen fühlten sich zum einen von Anzeigenvertretern "nur" belästigt , zum anderen hatten aber auch schon diverse Anzeigenverträge unterschrieben. Focus TV war das Thema so wichtig, dass am 25.04.2004 ein Folgebeitrag gesendet wurde. Der DSW nimmt dies zum Anlass, nochmals eindringlich solche Firmen zu warnen, die Ihre Adresse durch Werbeeinträge in lokalen Broschüren o.ä. veröffentlicht haben. Diese Einträge werden in aller...weiterlesen

Bundeseinheitliche Presseausweise können nur von speziell autorisierten Stellen an tatsächlich Berechtigte ausgegeben werden. Wird die Ausgabe solcher Presseausweise von der Einzahlung nicht unerheblicher Gebühren (in einem aktuellen Fall rund 75,- €) abhängig gemacht, ist die Legitimationswirkung solcher Berechtigungsscheine fraglich. In diesem Fall sollten die hier zugehörige Werbeanzeige an den DSW weitergeleitet werden. Quelle: Mitteilung des DSW vom 22.09.03 Zurück zum Anfangweiterlesen

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