Dem Schutzverband liegt eine als "DSGVO Abmahnung" bezeichnete Zahlungsaufforderung vor.
Ein selbst so bezeichneter Rechtsanwalt Markus von Hinden, Wuppertal, weist den gewerblichen Betreiber einer Internetseite darauf hin, dass dieser keine Einwilligung des Nutzers in die Verwendung von Cookies eingeholt habe.
Zwar wird dann gefordert, die Internetseite an die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung anzupassen.
Eine Unterlassungserklärung, wie im formalen wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren üblich, wird jedoch nicht gefordert.
Stattdessen wird ein...weiterlesen