DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale, Oranienburg

Update 23. Oktober 2018

Auf Betreiben der Bundesnetzagentur wurde die auf den Formularen angegebene Rückfaxnummer - es handelt sich um eine internationale Servicerufnummer - inzwischen abgeschaltet.

Hierauf weist die Bundesnetzagentur am 22.10.2018 in einer Meldung hin.

Der Schutzverband begrüßt diese Massnahme ausdrücklich, kann doch durch diesen Schritt weiterer Schaden bei Betroffenen durch irrtümliche Vertragsunterzeichnung vermieden werden.

 

01. Oktober 2018

Der Schutzverband warnt vor Faxaussendungen einer sog. DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale, Lehnitzstrasse 11, 16515 Oranienburg:

Per "Eiliger Fax-Mitteilung" werden Firmen dazu aufgerufen, ihre Daten auf einem Formular per Unterschrift zu bestätigen und dann per Fax zurückzusenden.

Als Türöffner dient hierbei die "gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes" sowie die "Erfüllung der Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung".

Für die Rücksendung wird eine Frist gesetzt; die Zusendung per Fax wird mit der "Gewährleistung der rechtzeitigen Bearbeitung" zu einem noch kürzeren Zeitpunkt gerechtfertigt.

Gegen Zahlung von netto 1494,- € erhält der Betroffene dann ein "Leistungspaket Basisdatenschutz", bestehend aus "Informationsmaterial, ausfüllfertigen Mustern, Formularen und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO".

Abgesehen davon, dass der genannte Preis doch eher eine individuelle Beratung zum Datenschutz als die Zusendung allgemeinen Informationsmaterials nach sich ziehen sollte, wird dieser Preis aus Sicht des Schutzverbands nicht deutlich kommuniziert:
Er verbirgt sich im Kleingedruckten und dort so auseinandergezogen, dass zunächst ein jährlicher Beitrag (498,- €) genannt wird und erst fünf Sätze später - im Fließtext - der Hinweis auf eine dreijährige Laufzeit erfolgt.

Außerdem gibt sich der Versender sowohl durch den Namen als auch durch die mehrfach erfolgenden Hinweise auf eine zeitnahe Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen hoheitlichen Anstrich.

Nach Recherchen des Schutzverbands hat das Unternehmen DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale kein Gewerbe angemeldet!

Für Betroffene bedeutet dies:

- Eine Pflicht zur Unterzeichnung des Formulars besteht nicht!

- Wurde irrtümlich unterzeichnet, sollte - der Einfachheit halber per Fax - sofort die Anfechtung erklärt werden.
Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene eine Rechnung erhält.
Auf weiteren Schriftverkehr braucht sich der Betroffene nicht mehr einzulassen.

- Betroffene sollten die Formulare sowie Rechnungen und Mahnungen ihrem Berufsverband zukommen lassen.