H.S.I Deutschland Nachfolger von D.D.N Deutschland?

Update
zur Meldung vom 19.01.2023:

Kamen zum Jahreswechsel 2022/2023 noch ungeklärte Rechnungen für eine Domain Registrierung von einem Versender namens D.D.N Deutschland, so verwendet man jetzt stattdessen die Absenderbezeichnung H.S.I Deutschland.
Auch diesmal fehlt jegliche Angabe zum Absender.
Geändert hat sich der Name des Rechnungskontakts: Statt Karin Müller ist jetzt Emma Fischer aktiv.
Auch die Kontoverbindung hat sich geändert: Statt des Kontos in Estland (IBAN EE..) wird nun ein Konto in Spanien (IBAN ES..) für die angeblich fällige Zahlung angegeben.
Ansonsten sind die beiden Aussendungen bis auf die eingesetzten Rechnungsbeträge identisch.
Sogar das verwendete Logo ist gleich.

Ob es sich um denselben Versender handelt, bleibt angesichts des Fehlens weiterer Angaben unklar.

Allerdings gelten auch in diesem Fall die gleichen Aufmerksamkeitskriterien wie im Ausgangsfall:
Erst im Kleingedruckten erfolgt der Hinweis darauf, dass es sich bei der vermeintlichen Rechnung nur um ein Angebot handelt!

 

Augangsmeldung vom 19.01.2023:

Domain Registrierung der D.D.N Deutschland: Rechnung oder Angebot?

Ein Unternehmen mit der Bezeichnung D.D.N Deutschland versendet derzeit Rechnungen an Webseiteninhaber.
Die Rechnungen kommen per E-Mail.

Weder in der Anrede der E-Mail noch in der Rechnung wird der Adressat genannt.
Die E-Mail sieht also aus wie Spam.

Gezeichnet ist die E-Mail von "Karin Müller" für den "Kundendienst, D.D.N Hosting, Domain & Web Hosting Service".
Weitere essentielle Hinweise wie der Sitz von Frau Müller oder ihres Unternehmens fehlen völlig!

Abgerechnet werden Kosten von rund 290 € für eine Domain-Registrierung, zahlbar binnen 14 Tagen auf ein Konto in Estland (IBAN EE.. ).
Erbrachte oder zu erbringende Leistung ist eine Domain Registrierung für den Zeitraum 2023 / 2024.
Zusätzlich werden noch "Servicekosten" von 24 € berechnet, die aber im gleichen Atemzug im Wege der "Reduktion" wieder abgezogen werden.

Das Schreiben ist nicht nur oben rechts als Rechnung bezeichnet.
Es sieht auch wie eine Rechnung aus:

Das Kleingedruckte wird eingeleitet mit dem Hinweis "Wir möchten sie darüber informieren, dass sie in zukunft unsere rechnung ausschliesslich im digitalen format erhalten werden." (sic: durchgehende Kleinschreibung).
Der Adressat gewinnt dadurch den Eindruck einer laufenden Geschäftsbeziehung, die aber nicht besteht, da bereits ein selbstgewähltes Unternehmen mit dem Domain-Hosting beauftragt ist.
Erst im vorletzten Satz des Fließtextes kommt der relativierende Hinweis: "Dies ist ein angebot und keine rechnung, die zahlung auf dieses angebot hin wird als annahme des angebotes oder auftragsbestätigung verstanden.".
Das Verstecken im Fließtext in Kombination mit der im Satz durchgehenden Kleinschreibung erschwert die Wahrnehmbarkeit! Diese Gestaltung wurde bewusst gewählt, um den Angebotscharakter zu verschleiern!

Der Schutzverband warnt ausdrücklich vor unbegründeten Zahlungen!
Vielmehr sollte sich der Adressat bei Rechnungseingang immer fragen:

Von wem kommt die Rechnung?
Was ist die Grundlage der Abrechnung?
Wohin geht die Zahlung? Habe ich eine realistische Chance auf Rückzahlung?