Offertenbetrug: Strafurteil des AG Hannover

Dem Schutzverband liegt inzwischen ein Strafurteil des Amtsgerichts Hannover aus dem Jahr 2018 vor.
Das Urteil ist gegen zwei Täter ergangen, die gemeinsam das Geschäfsmodell der sogenannten Formularfallen / rechnungsähnlich aufgemachter Angebotsformulare bei Handelsregistereintragungen / Offertenbetrugs betrieben haben.

Gegen den Haupttäter wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten - zur Bewährung - verhängt.
Der zweite Täter, der Strohmann, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Geschäftsmodell führte innerhalb von sieben Monaten effektiv zu rund 250 Überweisungen mit einem Gesamtwert von rund 54.000 €.
Der Schutzverband nimmt das wenn auch nicht mehr ganz neue Urteil zum Anlass, vor übereilten und ungeprüften Zahlungen im Zusammenhang mit Handelsregistereintragungen zu warnen!