Archive 2005

Der Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften stellt einen Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG dar, da diese Vorschriften dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer (hier: Jugendliche) das Marktverhalten (hier: die Verbreitung jugendgefährdender Bildträger an Jugendliche) regeln. Dies hat das Landgericht Berlin im Rahmen eines Kostenprozesses des DSW per Urteil vom 20.09.2005 festgestellt (Az. 96 O 176/05). Der Beklagte hatte auf der Verkaufsplattform eBay einen DVD-Titel – unstreitig zu gewerblichen Zwecken – angeboten, wobei dieser Titel gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 5 JuSchG keine...weiterlesen

Per Urteil vom 27.04.2005, Az. 9 O 274/05, hat das Landgericht Braunschweig nunmehr über die Forderungsbetreibung der Firma Cash Force Factoringgesellschaft mbH entschieden. Vorbezeichnetes Unternehmen hatte das Factoring zu den Formularen der Online Verlag GmbH, Ratingen übernommen. Nach dem Urteil des Landgerichts Braunschweig ist die Forderungsbeitreibung wettbewerbsrechtlich unzulässig. Das Landgericht Braunschweig stützt sein Urteil auf § 4 Nr. 1 UWG, ohne auf die entsprechenden Tatbestandsmerkmale in dieser Norm näher einzugehen. Vielmehr geht das Landgericht Braunschweig davon aus,...weiterlesen