Archive 2014

Wegen der Rechnungsstellung und Mahntätigkeit der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH hatte der DSW Unterlassungsklage beim LG Düsseldorf erhoben. Das LG Düsseldorf hatte der Klage des DSW mit Urteil vom 21.12.2012 (Az. 38 O 37/12) stattgegeben. Allerdings hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 15.07.2014 (Az. I-15 U 43/14) auf die Berufung der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH das ursprüngliche Verbotsurteil des Landgerichts völlig überraschend aufgehoben! Begründet wird dies u.a. damit, daß das Ausgangsformular allein wegen seiner amtlichen Anmutung täuschend sei, diese Täuschung aber...weiterlesen

Das rechtskräftige Verbot des LG Düsseldorf (Urteil vom 15.4.2011, 38 O 148/10) wurde durch die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, wiederholt nicht beachtet. Wegen fortgesetzter Formularaussendung hatte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität bereits im Vorjahr ein Ordnungsgeld beantragt, über das mit Beschluss vom 23.04.2013 (38 O 148/10) entschieden und gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt wurde. Auch dieser Beschluss führte zu keiner Änderung im Verhalten der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH....weiterlesen