Strafurteil wegen Offertenbetrugs: LG Köln

Ein Strafurteil des Landgerichts Köln vom 17.12.2020, AZ 112 KLs 9/19, ist inzwischen rechtskräftig geworden. Das Landgericht hat die Entscheidung an dieser Stelle veröffentlicht.
Hierbei wurden zwei Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu 
Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 3 Monaten beziehungsweise zu 2 Jahren, ein weiterer Angeklagter wegen schwerer mittelbarer Falschbeurkundung und der versuchten vorsätzlichen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Die für den Offertenbetrug verwendeten Formulare folgen - teilweise abgewandelt - dem seit Jahrzehnten verwendeten Muster: