Update zum Prozessverfahren gegen HRU GmbH

Der Schutzverband konnte sein Klageverfahren gegen die HRU GmbH, Köln, erfolgreich abschließen!

Auf Antrag des Schutzverbands erließ das Landgericht Köln am 14.10.2020 ein Versäumnisurteil (31 O 170/20), mit welchem der HRU GmbH verboten wurde, weiterhin gefälschte Rechnungsfomulare im Anschluss an Handelsregistereintragungen zu versenden.
Dieses Versäumnisurteil ist seit dem 30.11.2020 rechtskräftig.
Formularaussendungen nach diesem Datum nimmt der Schutzverband zum Anlass, bei Gericht die Verhängung von Ordnungsgeldern zu beantragen.
Das Landgericht Köln hat für den Verstoßfall immerhin ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

 

Erstmeldung vom 02.09.2020:

Eine HRU GmbH mit Sitz in Köln versendet momentan Angebotsformulare im Anschluss an Handelsregistereintragungen.
Als Geschäftsführer der GmbH zeichnet ein Herr Marcel Pascal Wählen.
Die Formulare sind nach klassischem Vorbild täuschend aufgemacht, da der Adressat meint, es handele sich bei dem Formular um die offizielle Rechnung des Amtsgerichts oder Gewerberegisters.
Tatsächlich erreicht den Adressaten die Fake-Abrechnung im Anschluss an die offzielle Online-Veröffentlichung aber vor Eingang der hierzu gehörigen offiziellen Abrechnung.

Da der Versand der Formulare nicht abreißt, hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. aktuell Unterlassungsklage beim Landgericht Köln wegen täuschender Werbung eingereicht.
Darüber hinaus hat der Schutzverband bereits Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.
Das Ergebnis beider Verfahren bleibt abzuwarten.

Betroffene Unternehmer, die mit Formularen der HRU GmbH, Köln, konfrontiert werden, sollten diese an den Schutzverband senden, um sie in die laufenden Verfahren einzubeziehen.