Nochmals DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale: Rechnung aus Malta!

Am 1. Oktober 2018 hatte die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale mit Sitz in Oranienburg getarnte Angebotsformulare für ein "Leistungspaket Basisdatenschutz" versandt.
Hierauf hat der Schutzverband mit Meldung vom gleichen Tag hingewiesen und vor einer Unterzeichnung des Formulars gewarnt.

Wie zu erwarten, werden diejenigen Betroffenen, die das Formular unterzeichnet und zurückgefaxt haben, nun zur Kasse gebeten:
Mit Schreiben vom 13.11.2018 kommt jetzt die Rechnung der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. aus Malta!

Auffällig ist der für die Entfernung Malta nach Deutschland auffällig kurze Postlauf von einem Tag.
Erste Rechnungen sind nämlich schon am 14.11.2018 bei den Betroffenen eingegangen.
Dies legt die Vermutung nahe, dass die Rechnungen doch von Deutschland aus versandt werden.
Dafür spricht auch die Tatsache, dass Briefumschläge der Rechnungen, die dem Schutzverband vorliegen, den Stempel eines deutschen Briefzentrums tragen.

Abgerechnet wird ein Betrag von 498,- Euro. Dies entspricht demjenigen Betrag, der bereits auf den Angebotsformularen ausgewiesen war ("zzgl-Ust: Eur 498").
Aufgrund der Tatsache, dass die Datenschutzauskunft-Zentrale in Malta sitzt, setzt sie - zu Recht - ein Reverse Charge Verfahren an mit der Folge, dass der Betroffene auch jetzt noch keine Umsatzsteuer an die Datenschutzauskunft-Zentrale zahlt. Da sich - auch darauf weist die Datenschutzauskunft-Zentrale zu Recht hin - die Steuerschuld auf den Betroffenen verlagert, wird diesem aber zusätzlich aufgebürdet, die Umsatzsteuer für die erbrachte Leistung bei dem für ihn zuständigen Finanzamt anzumelden! Nur wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er entsprechende Vorsteuer geltend machen.

Der Schutzverband nimmt die Rechnungsstellung zum Anlass, ausdrücklich vor Zahlungen an die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale zu warnen!
Eine Rückforderung oder Rückbuchung der Zahlung dürfte aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine maltesische Kontoverbindung handelt, nur sehr eingeschänkt möglich sein.

Vielmehr sollte der einzelne Betroffene, der jetzt erst durch die Rechnung feststellt, dass er einem Irrtum aufgesessen ist, eine Anfechtungserklärung an die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale schicken und zwar an die auf den Rechnungen unten rechts angegebene E-Mail-Adresse.
Darüber hinaus kann der Betroffene natürlich auch die maltesische Postadresse für ein Anfechtungsschreiben per Briefpost nutzen. Dies hätte den Vorteil, dass etwaige Postrückläufer Rückschluss darüber zuließen, ob die angegebene Adresse eine Fake-Adresse ist.
Der Schutzverband hält Formulierungsvorschläge für ein Anfechtungsschreiben bereit.

Außerdem bittet der Schutzverband um Zusendung der Rechnungen per Briefpost zwecks Weitergabe an die ermittelnde Staatsanwaltschaft.
Senden Sie bitte folgende Unterlagen an den Schutzverband:
- Ausgangsformular/Angebot von Anfang Oktober (Kopie ausreichend)
- aktuelle Rechnung (Kopie oder Original)
- Briefumschlag der aktuellen Rechnung (Original!)